Steueramt
Bei Fragen rund um die Steuern können Sie sich an das Steueramt wenden. Die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiter.
- Frau Winkler
- 036331 373-31
- Kommunale Wohnungen und Garagen
- Grundsteuer A und B
- Frau Nickel
- 036331 373-30
- Gewerbe- und Hundesteuer
- steueramt@harztor.de
Wir bieten Ihnen für Ihre Angelegenheiten telefonische oder E-Mail-Terminvereinbarungen. Diese haben sich in den letzten Jahren bewährt und ersparen Ihnen und uns Wartezeiten. Wir können dann vorher besprechen, welche Unterlagen Sie unter Umständen schon mitbringen können.
Was können wir für Sie tun?
- Erläuterung zu erhaltenen Steuerbescheiden
- Anmeldung steuerpflichtiger Hunde
- Bearbeitung von Versicherungsfällen durch die Gemeinde
An- und Abmeldungen von Hunden
Das Halten von Hunden in der Gemeinde Harztor ist steuerpflichtig. Als Halter eines Hundes gilt, wer diesen im eigenen Interesse oder im Interesse eines Mitglieds seines Haushalts oder seines Betriebs aufgenommen hat. Zusätzlich gilt als Hundehalter, wer einen Hund nicht nur vorübergehend pflegt oder verwahrt, ihn auf Probe hält oder zum Anlernen behält. Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt eine erhöhte Steuer.
Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie gern bei uns im Steueramt erledigen.
Hebesätze für Steuern in der Gemeinde
Gewerbesteuer-Hebesatz:
380 v.H.
Grundsteuer-Hebesatz A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe):
320 v.H.
Grundsteuer-Hebesatz B (für Grundstücke):
bis 31.12.2024 402 v.H., ab 01.01.2025 489 v.H.
Grundlage dafür ist die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Harztor vom 13. November 2018, in Kraft getreten am 1. Januar 2019.