Liegenschaften

Über noch verfügbare Bau- oder Pachtflächen in der Gemeinde Harztor können Sie sich auf dieser Seite informieren. Ihre Ansprechpartnerin dafür finden Sie gleich nebenstehend.

Wir bieten Ihnen für Ihre Angelegenheiten telefonische oder E-Mail-Terminvereinbarungen. Diese haben sich in den letzten Jahren bewährt und ersparen Ihnen und uns Wartezeiten. Wir können dann vorher besprechen, welche Unterlagen Sie unter Umständen schon mitbringen können.

Was können wir für Sie tun?

  • Kaufgrundstücke vermitteln
  • Pachtverträge ausstellen
  • Bodenrichtwerte ermitteln
  • Prüfung und Abwicklung Vorkaufsrechtsverzichterklärungen
  • Grundstücksangelegenheiten
Übersichtskarte über die schon vergebenen Grundstücke im Baugebiet Eberthof
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken. Stand: Februar 2024

Bauplätze der Gemeinde Harztor

Baugebiet „Naturnahes Wohnen am Eberthof“
Bebauungsplan Nr.21

Die Gemeinde Harztor hat das Baugebiet „Naturnahes Wohnen am Eberthof“ entwickelt, das nun der Vermarktung zugeführt werden soll.

Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor hat den Bauplatzpreis mit

90,00 €/m²

für Einheimische oder Auswärtige festgelegt.

Der Kaufpreis beinhaltet neben dem aktuellen Bodenrichtwert den Erschließungsstand für voll
erschlossene Baugrundstücke nach BauGB.

Hinweis:
Die Anschlussgebühren des Wasserverbandes und der Thüringer Energienetze sind nach Antragstellung durch den zukünftigen Eigentümer zu tragen.

Der Verkauf erfolgt mit folgenden Auflagen:

    • Der Erwerb erfolgt zur überwiegenden Eigennutzung des zu errichtenden Wohnhauses.
    • Jeder Erwerber hat vor Abschluss des Kaufvertrages zu belegen, dass die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens gesichert ist.
    • Jeder Erwerber muss eine Bauverpflichtung (Fertigstellung) und einen Eigenbezug innerhalb von 5 Jahren ab Besitzübergang eingehen. Ansonsten steht der Gemeinde / Grundstückseigentümer ein Rückkaufsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis zu. In diesem Fall hat der Bewerber alle Kosten zu tragen. Das Rückkaufsrecht des Grundstückseigentümers wird bei dem Verkauf an den Bewerber dinglich gesichert.

Bauverpflichtung, Vertragsstrafe und Rückübertragungsrecht werden im Grundbuch dinglich gesichert. Sie treten im Rang hinter die Grundschuld der finanzierenden Bank.

Mit Fragen können Sie sich an die Gemeinde Harztor, Liegenschaften wenden.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt gemäß der Vergaberichtlinie der Gemeinde Harztor.

Bodenrichtwerte ermitteln

Der Bodenrichtwert bezeichnet den durchschnittlichen Wert des Bodens pro Quadratmeter für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines bestimmten Gebiets, das als Bodenrichtwertzone definiert ist. 

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf die Grundstücksfläche eines bestimmten Grundstückszustands, auch bekannt als Bodenrichtwertgrundstück. In bebauten Gebieten berücksichtigen die Bodenrichtwerte ausschließlich den Wert des Bodens, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte hier online einsehen: