Die Steuererklärung! Auch das noch! Viele Menschen macht das Ausfüllen der Steuerformulare ratlos. Denn das Thema Steuern sowie die Steuergestaltung werden immer komplizierter. Lohnsteuerhilfevereine sollen Abhilfe schaffen.

Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?

Dies lässt sich aus dem Wort selbst ableiten. Ein Verein, welcher für seine Mitglieder das Anfertigen der Antragsveranlagung bzw. der Steuererklärung übernimmt. Kurz gesagt, wir helfen unseren Mitgliedern in ihren steuerlichen Angelegenheiten, damit sie gegenüber dem Finanzamt zu ihrem Recht kommen und keinen Euro verschenken.

Wer kann sich bei uns beraten lassen?

Grundsätzlich jeder. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen muss der Ratsuchende allerdings Mitglied im Verein werden. Das bedeutet, Sie müssen die Mitgliedschaft schriftlich begründen. Zum anderen dürfen wir nur steuerlich beratend tätig werden, wenn der Bürger ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat. Darüber hinaus dürfen wir u. a. tätig werden bei:

  • Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 9.000 / 18.000 EUR im Jahr nicht übersteigt,
  • in Kindergeldsachen, nach Absatz X EstG,
  • bei Fragen des Eigenheimzulagegesetzes (incl. Kindergeldzulage),
  • bei der Eintragung von Freibeträgen,
  • Die Aufzählung kann hier nicht abschließend dargelegt werden.

Was kostet eine solche Mitgliedschaft?

Auf der Grundlage unserer Beitragsordnung erheben wir eine einmalige Aufnahmegebühr und darüber hinaus einen Jahresbeitrag, welcher sich nach den jeweiligen sozialen Verhältnissen staffelt, also sich nach den Einkünften bemisst.

Welche Dienstleistungen kann ein Mitglied beanspruchen?

  • Beratung in Vorbereitung der Anfertigung der Einkommensteuererklärung bzw. der Antragsveranlagung
  • Einreichen der Steuerunterlagen an das Finanzamt.
  • Berechnung der voraussichtlichen Erstattung.
  • Kontrolle der Steuerbescheide
  • Einlegung von Einsprüchen bis hin zur Klage vor den Finanzgerichten, soweit dies erforderlich ist
  • Durchsprechen von Gestaltungsmöglichkeiten ganzjährig
  • Stellen von Kindergeldanträgen
  • sowie andere denkbare Hilfestellungen

Darüber hinaus helfen wir unseren Mitgliedern jederzeit bei sonstigen Problemen, wie z. B. der Steuerklassenwahl und Ausfüllen des Antrages auf Wohnungsbauprämie usw.

Entstehen damit weitere Kosten?

Natürlich nicht. Die Mitgliedschaft ist ein Jahresbeitrag und mit diesem Beitrag sind alle Dienstleistungen abgegolten. Auch wenn wir für unser Mitglied vor ein Finanzgericht ziehen müssen, fallen keine weiteren Kosten an.

Steuerberatungskosten (Mitgliedsbeitrag im Verein) sollen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein?

Das ist nicht ganz richtig. Nur als Sonderausgaben sind sie nicht mehr absetzbar. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten. Das wird dann für jeden Fall speziell geprüft.

Jeder Bürger kann doch auch seine Steuererklärung allein anfertigen!

Ja, das könnte er und tut es auch. Viele Bürger denken, allein durch die Benutzung eines PC-Steuerprogramms ist eine optimale steuerliche Erstattung zu erreichen. Dabei verkennen sie, dass das Programm nur das machen kann, was man ihm eingibt. Ohne das nötige Fach - und Hintergrundwissen kann man hier sehr viel Geld verschenken.
Viele Bürger freuen sich über eine Rückerstattung, erkennen aber nicht - dies zeigen auch die Statistiken der Finanzverwaltung - dass durch die Ausnutzung aller ganz legalen Steuergestaltungen in den meisten Fällen eine höhere Steuerrückerstattung möglich wäre.

Was wollen wir erreichen?

Durch eine ständige Qualitätssicherung und Weiterbildung möchten wir das bestmögliche Ergebnis im Interesse unserer Mitglieder erreichen. Es ist zu erkennen, dass das Thema Steuern sowie die Steuergestaltung immer komplizierter wird.

Für viele ist das Ausfüllen der Vordrucke wie ein Buch mit sieben Siegeln. Um das Roulettspiel mit dem Finanzamt richtig zu gestalten, sollte sich der Bürger vertrauensvoll an die Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins "Ludwigshafen" e. V. in Ilfeld wenden. Wir helfen Ihnen im Rahmen einer Mitgliedschaft gern, das Spiel mit dem Finanzamt richtig zu gestalten.

Ansprechpartner

Beratungsstellenleiter:

Wolfhart und Daniele Filipp
Eichberg 14a
99768 Ilfeld
Tel.: 036331 46471
Fax: 036331 499970
Info-Telefon:
0800 447564458
Waldbad Ilfeld
Wasser: 19 °C
Luft: 19 °C
Personen im Bad: 15
Aktualisiert am: 04.06.2023 12:04 Uhr
Öffnungszeiten der Verwaltung

Gemeinde Harztor

Ilgerstraße 23

Ortsteil Ilfeld

99768 Harztor

 
Tel.: 03 63 31/3 73-0
Fax: 03 63 31/3 73-12
E-Mail: info@harztor.de
 
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

09:00 – 12:00 Uhr

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13:00 – 16:00 Uhr

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13:00 – 18:00 Uhr

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