Einwohnermeldeamt

Nicht nur für die Neuanmeldung bei Zuzug in die Gemeinde Harztor oder die Beantragung eines neuen Reisepasses ist das Einwohnermeldeamt zuständig. Hier auf der Webseite können Sie sich online über viele Dinge informieren.

Wir bieten Ihnen für Ihre Angelegenheiten telefonische oder E-Mail-Terminvereinbarungen. Diese haben sich in den letzten Jahren bewährt und ersparen Ihnen und uns Wartezeiten. Wir können dann vorher besprechen, welche Unterlagen Sie unter Umständen schon mitbringen können.

Wegfall des Kinderreisepasses

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass mit Wirkung zum 01.01.2024 weggefallen ist. Das bedeutet, dass ab diesem Datum keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt, aktualisiert oder verlängert werden dürfen. Für alternative Lösungen und Möglichkeiten berät man Sie bei uns im Einwohnermeldeamt gerne.

Was können wir für Sie tun?

  • An-, Um- und Abmeldungen
  • Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
  • Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
  • Meldebescheinigungen
  • Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren
  • Beglaubigungen von Abschriften
  • Erteilung von Melderegisterauskünften

Beantragung von Personalausweisen

  • ab dem 16. Lebensjahr Pflicht, vorher möglich
  • biometrisches Passfoto
  • bei Erstausstellung Geburtsurkunde erforderlich
  • Gültigkeitsdauer für unter 24-jährige 6 Jahre; für über 24-jährige 10 Jahre
  • Kosten: 22,80 € bzw. 37,00 €
  • bis zum 16. Lebensjahr Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich
  • Ausstellungsdauer ca. 3 Wochen
  • biometrisches Passfoto
  • Beantragung unabhängig vom Alter möglich
  • Gültigkeitsdauer für unter 24-jährige 6 Jahre, für über 24-jährige 10 Jahre
  • Kosten: 37,50 € bzw. 70,00 €
  • bis zum 18. Lebensjahr Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich
  • Ausstellungdauer ca. 5 Wochen
  • Expresspass möglich (innerhalb einer Woche erhältlich); Expresszuschlag von 32,00 €

Beantragung von Führungszeugnissen

  • Personalausweis erforderlich
  • Gebühr 13,00 €
  • bei Bezug einer Mietwohnung ist Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen
  • gültiges Ausweisdokument; Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) der letzten Wohnsitzgemeinde
  • für Kinder ohne eigene Dokumente sind Geburtsurkunden erforderlich
  • bei Kindern Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (bei gemeinsamer Sorge) bis zum 16. Lebensjahr erforderlich

Wie können Sie bezahlen?

Die Zahlung der fälligen Gebühren kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  • Barzahlung
  • Girokarte („EC-Karte“)
  • alle gängigen Kreditkarten (als Karte oder digital auf dem Smartphone oder der Smartwatch)