Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Riesenhaupt“ (OT Niedersachswerfen) der Gemeinde Harztor im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB
Im Ergebnis des gesetzlich durchgeführten Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Riesenhaupt“ (OT Niedersachswerfen) der Gemeinde Harztor hat der Gemeinderat der Gemeinde Harztor in seiner Sitzung am 01.12.2021 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst.
Mit Schreiben vom 03.01.2022 wird der Eingang der o.g. beschlossenen Satzung der Gemeinde Harztor im Landratsamt Nordhausen am 27.12.2021 bestätigt.
Gemäß Schreiben vom 25.01.2022 Az:15.0.11824.02-10.21 wurden seitens des Landratsamtes Nordhausen bezüglich des durchgeführten Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Riesenhaupt“ (OT Niedersachswerfen) der Gemeinde Harztor keine Beanstandungen geltend gemacht. Der o.g. Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Damit tritt der o.a. Bauleitplan gemäß § 10 (3) BauGB und § 21 (2) und (3) ThürKO i.V.m. § 2 (3) ThürBekVO in Kraft. Jedermann kann die Planunterlagen und die Begründung dazu ab diesem Tag an nachfolgender Stelle einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
Ort: |
| Harztor, Ilgerstraße 23, 99768 Harztor |
Tag: |
| Öffnungszeiten: von ...................... bis ...................... |
Montag |
| geschlossenen |
Dienstag |
| 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch |
| 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag |
| 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag |
| geschlossenen |
Im Rahmen der Schutzmaßnahmen auf Grund der Corona-Pandemie werden alle Personen, die die Satzung einsehen wollen, gebeten, sich telefonisch unter 036331 / 37375 anzumelden.
Gemäß § 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der verbindlichen und der vorbereitenden Bauleitplanung und nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 (1) BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Riesenhaupt“ (OT Niedersachswerfen) der Gemeinde Harztor schriftlich gegenüber der Gemeinde Harztor unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den o.a. Bauleitplan und über das Erlöschen von etwaigen Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommu-nalordnung (ThürKO) in der i. d. z. Z. g. F. enthalten sind oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 21 (4) Satz 1 ThürKO). Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Wurde eine Verletzung nach § 21 (4) Satz 1 ThürKO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in
§ 21 (4) Satz 1 ThürKO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Klante
Bürgermeister
Harztor, der 23.02.2022
Rechtsplan und Anlagen hier direkt einsehen
Wasser: | 21 °C |
Luft: | 24 °C |
Personen im Bad: | 22 |
Aktualisiert am: 29.08.2022 14:28 Uhr |
Wasser: | 24 °C |
Luft: | 36 °C |
Personen im Bad: | 279 |
Aktualisiert am: 20.07.2022 13:10 Uhr |
Wasser: | 0 °C |
Luft: | 0 °C |
Personen im Bad: | 0 |
Aktualisiert am: 12.09.2022 20:26 Uhr |
Gemeinde Harztor
Ilgerstraße 23
Ortsteil Ilfeld
99768 Harztor
Tel.: 03 63 31/3 73-0
Fax: 03 63 31/3 73-12
E-Mail: info@harztor.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag
13:00 – 18:00 Uhr
Telefonische oder E-Mail-Terminvereinbarungen haben sich bewährt und ersparen Wartezeiten! Fragen Sie nach und vereinbaren Sie einen Termin!