Amtliche Bekanntmachung: Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Blick“
Allgemein, Harztor, Ilfeld, Niedersachswerfen - 22.12.2020
Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Blick“ (OT Herrmannsacker) der Gemeinde Harztor gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB
Im Ergebnis des gesetzlich durchgeführten Planverfahrens zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Blick“ (OT Herrmannsacker) der Gemeinde Harztor gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB hat der Gemeinderat der Gemeinde Harztor in seiner Sitzung am 15.07.2020 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst.
Die erforderlichen Plan- und Verfahrensunterlagen wurden dem Landratsamt Nordhausen mit Posteingangsbestätigung vom 18.09.2020 zur Anzeige vorgelegt.
Gemäß Schreiben vom: 11.11.2020, Az: 15.0.11824.02-07.20 wurden seitens des Landratsamtes Nordhausen bezüglich des durchgeführten Planverfahrens zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Blick“ (OT Herrmannsacker) der Gemeinde Harztor gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB keine Beanstandungen geltend gemacht. Der o.g. Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Damit tritt die o.a. Satzung
gemäß § 10 (3) BauGB und § 21 (2) und (3) ThürKO i.V.m. § 2 (3) ThürBekVO
in Kraft.
Jedermann kann die Planunterlagen und die Begründung dazu ab diesem Tag an nachfolgender Stelle einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
Ort: | | Bauamt der Gemeinde Harztor, Ilgerstraße 23, 99768 Harztor |
| | | | |
Montag | | - geschlossen - |
Dienstag | | 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | | 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag | | - geschlossen - |
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Gemäß § 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der verbindlichen und der vorbereitenden Bauleitplanung und nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 (1) BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Ergänzungssatzung „Am Blick“ (OT Herrmannsacker) der Gemeinde Harztor schriftlich gegenüber der Gemeinde Harztor unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die o.a. Satzung und über das Erlöschen von etwaigen Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der in der z.Z. gültigen Fassung enthalten sind oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 21 (4) Satz 1 ThürKO). Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach § 21 (4) Satz 1 ThürKO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in § 21 (4) Satz 1 ThürKO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Harztor, den 30.11.2020
gez. Klante
Bürgermeister
Anlage: Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich des Plangebietes