Ab morgen: Was zwischen März und September erlaubt ist

Wer in den warmen Monaten im Garten arbeitet, muss sich an eine besondere Regel halten: Vom 1. März bis zum 30. September gilt ein Schnittverbot für Hecken, Bäume und Sträucher. Das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) vor, um Brutstätten von Vögeln und Lebensräume anderer Tiere zu schützen.

Was ist verboten?
In diesem Zeitraum dürfen Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und Bäume nicht radikal zurückgeschnitten oder gefällt werden. Der Grund: Viele Vogelarten bauen in dieser Zeit ihre Nester und ziehen ihren Nachwuchs groß. Ein drastischer Rückschnitt oder eine Fällung könnte ihre Brutplätze zerstören.

Was ist erlaubt?
Nicht alle Arbeiten im Garten sind während dieser Zeit tabu. Erlaubt sind sogenannte „schonende Form- und Pflegeschnitte“, solange sie lediglich den Zuwachs regulieren oder der Gesunderhaltung der Pflanze dienen. Das bedeutet: Ein leichter Rückschnitt, um Zweige in Form zu bringen oder abgestorbene Äste zu entfernen, ist erlaubt – aber nur, wenn keine Tiere gestört werden.

Was droht bei Verstößen?
Wer sich nicht an das Schnittverbot hält, riskiert hohe Strafen. Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Mehr Infos dazu gibt es im Bundesnaturschutzgesetz § 39.