Besetzung der Schiedsstelle der Gemeinde Harztor

Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz muss jede Gemeinde eine Schiedsstelle unterhalten. Die Schiedsstelle ist mit einem/einer Vorsitzenden und einem/einer Stellvertreter/in zu besetzen.

Für die Besetzung der Schiedsstelle sucht die Gemeinde Harztor eine Person, die das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson ausüben möchte.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, sie sollte bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Bereich der Schiedsstelle wohnen(§ 3 ThürSchStG).

Die Schiedspersonen werden vom Gemeinderat auf fünf Jahre gewählt. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes und werden von diesem in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Schiedspersonen sollten schreibgewandt sein und eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung haben.

Die Schiedspersonen werden durch Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – ausgebildete.

Sollten Sie an diesem Ehrenamt Interesse haben, melden Sie sich bitte im Hauptamt der Gemeinde Harztor (E-Mail hauptamt@harztor.de; Tel. 036331/373-21) oder schicken Ihre schriftliche Bewerbung an die Gemeinde Harztor, Hauptamt, llgerstraße 23, 99768 Harztor.

Klante
Bürgermeister

Download: Bekanntmachung des Bürgermeisters im Original als PDF