Seit dem 01.01.2024 gibt es den Kinderreispass in der bisherigen Form nicht mehr. Das bedeutet für die Eltern, dass durch das Meldeamt keine Reisedokumente für Kinder vor Ort ausgestellt werden können. Für Kinder ist generell nur noch die Ausstellung eines regulären Reisepasses bzw. Personalausweises mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren möglich.
Diese Dokumente werden wie auch bei erwachsenen Personen im Meldeamt beantragt und bei der Bundesdruckerei gefertigt. Die Produktionszeit beträgt etwa drei Wochen für Personalausweise und circa fünf Wochen für Reisepässe. Zu Ferienzeiten kann das auch länger dauern. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt diese Produktionszeiten bei Ihrer Reiseplanung und beantragen Sie rechtzeitig Reisedokumente für sich und Ihre Kinder.
Kontrollieren Sie bitte bei dieser Gelegenheit auch Ihre eigenen Ausweis- bzw. Reisedokumente auf Gültigkeit und vereinbaren Sie wenn nötig rechtzeitig einen Termin zur Neubeantragung.
Seit dem 1. Januar 2024 wurde die Gebühr für den Reisepass für über 24-jährige Personen auf 70,00 € erhöht. Die Gebühr für unter 24-jährige Personen bleibt mit 37,50 € konstant. Für Personalausweise bleibt die Gebühr in Höhe von 37,00 € für über 24-jährige Personen bestehen, unter dieser Altersgrenze beträgt die Gebühr weiterhin 22,80 €.
Für die Beantragung von Dokumenten benötigen sowohl Erwachsene als auch Kinder ein biometrisches Passfoto. Bei Erstausstellung muss außerdem die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Sollten Sie noch einen Kinderreisepass in der bisher gültigen Form besitzen, ist die dort aufgedruckte Gültigkeitsdauer maßgeblich. Erst rechtzeitig vor Ablauf derer muss dann eine Neubeantragung erfolgen.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Harztor telefonisch unter der Rufnummer 036331-37343, per Mail unter einwohnermeldeamt@harztor.de oder persönlich während der Sprechzeiten zur Verfügung.
Und denken Sie bitte später auch daran, Ihre beantragten Dokumente abzuholen!
Ihr Einwohnermeldeamt Harztor