Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl am 25.02.2024 in der Gemeinde Harztor

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters nachfolgendes Ergebnis festgestellt:

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte insgesamt:6.312
Zahl der Wähler1.783
Wahlbeteiligung28,2%
Ungültige Stimmabgaben77
Gültige Stimmabgaben1.706

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Lfd. Nr.Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl; ggf. mit weiteren Angaben zur PersonStimmen
1Klante, Stephan1.663
2Gerlach, Petra8
3Kühn, Mario4
4Napp, Markus2
5Sauermann, Hartmut2
6Hofmann, Kevin2
7Zyrus, Christina2
8Schiek, Alf2
9Mügge, Matthias2
10Steikert, Günter2
11See, Stefan1
12Schönemann, Katrin1
13Gerlach, Sandra1
14Feyer, Jörg1
15Wehmann, Virginia1
16Weichholdt, Sebastian1
17Neu, Niels1
18Denkscherz, Alexander1
19Kleemann, Gerhard1
20Freitag, Mario1
21Schmidt, Maik1
22Wachholz, Stephanie1
23Erfurt, Dirk1
24Buse, Ronald1
25Knust, Sven1
26Schmidt, Andreas1
27Etzroth, Angelique1
zusammen1.706

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Klante, Stephan

Er ist zum Bürgermeister gewählt.

Jeder Wahlberechtigte, bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde 

Landratsamt Nordhausen, Kommunalaufsicht, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfrechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Harztor, den 26. Januar 2024

gez. Monika Klement
Wahlleiterin