Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 2 „Steinfeld“ Gewerbegebiet Ilfeld
Allgemein, Ilfeld - 10.01.2018
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Steinfeld“ Gewerbegebiet Ilfeld, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich aller Anlagen liegt ab 12. Februar im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft "Hohnstein/Südharz" für jedermann öffentlich aus:
Gemeinde Harztor | Harztor, den 31.01.2018 |
Planverfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Steinfeld“ Gewerbegebiet Ilfeld der Gemeinde Harztor im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Steinfeld“ Gewerbegebiet Ilfeld der Gemeinde Harztor beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß § 13a BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Das Planverfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Steinfeld“ Gewerbegebiet Ilfeld der Gemeinde Harztor soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB soll gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Steinfeld“ Gewerbegebiet Ilfeld gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Steinfeld“ Gewerbegebiet Ilfeld, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich aller Anlagen liegt an nachfolgender Stelle zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus:
Zeitraum: vom 12.02.2018 bis 16.03.2018 |
Ort: | | im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Hohnstein/Südharz", "Ilgerstraße 23, 99768 Harztor" |
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Montag | | - geschlossen - |
Dienstag | | 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | | 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag | | - geschlossen - |
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Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Der Entwurf des o.a. Bauleitplanes und die Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Seite der VG Hohnstein-Südharz eingesehen werden.
www.vg-hohnstein.de
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Klante
Bürgermeister